Alle Brühler Bürger und Brühlerinnen dürfen ab dem 01.März 2015 jeden Donnerstag von morgens ab 8.00 Uhr bis spätestens Abends 22.00 Uhr im öffentlichen Raum Bänke aufstellen. Diese können gestaltet sein oder für ganz eigene Events genutzt werden. Ladet Eure Nachbarn ein, macht auf Euch oder auf etwas was Euch am Herzen liegt aufmerksam. Ihr könnt jede Woche oder auch nur ab und an mal mitmachen, daß ist nicht so wichtig.
Vorraussetzung dafür ist einzig und allein eine Meldung hier beim EBB über das Kontaktformular oder telefonisch unter 0177 7507862 mit Adresse und Aufstellungsort. Dies wird dann dem Ordnungsamt gemeldet, damit es keinen Ärger mit eben diesem gibt. Wir kommen vorbei und besiegeln es mit einem EBB Stempel und einer Aktie. Wir freuen uns auf viele spannende Ideen und wer will, darf seine Bankerlebnisse hier als Bankselfies fotografisch einstellen.
Schön wäre es, wenn man im Sommer durch viele Brühler Bankenviertel bummeln kann.
Hier kann man die ersten Donnerstagsbänke sehen.
KONTAKT
Gabriele Vorbrodt
gvorbrodt@gmail.com
Fon: 0177-7507862
Merkblatt zur Teilnahme am EBB Kunst Projekt „Donnerstag ist Bankentag“ im Stadtgebiet Brühl
In der Zeit vom 01.03.2015 bis zum 30.11.2015 dürfen im Rahmen des Kunstprojektes nach Kenntnisnahme dieser Richtlinien private Bänke im öffentlichen Raum aufgestellt werden. Voraussetzung dafür ist Folgendes:
1. Der Teilnehmer muss sich mit Name und Adresse und Aufstellungsort mit der Künstlerin Gabriele Vorbrodt in Verbindung setzen, da diese dem Ordnungsamt Brühl die Teilnahme am „Donnerstag ist Bankentag“ meldet. Nur angemeldete Bankinstallationen dürfen daran teilnehmen.
2. Der Unterzeichnete darf im Stadtgebiet Brühl jeden Donnerstag eine Bank aus seinem privaten Besitz egal in welcher Form auf öffentlichen Straßen und Plätzen aufstellen, jedoch nicht vor um 8.00 Uhr und nicht später als 22.00 Uhr.
3. Er muss gewährleisten, dass die Bänke keine Durchgänge versperren (Mindestbreite 1,50) und der öffentliche Verkehr nicht behindert wird. Für eventuelle Schäden für sich oder andere übernimmt der Besitzer der Bank ganz allein die Haftung.
4. Er darf diese Bank frei gestalten, als Treffpunkt nutzen, Einladungen zum Verweilen aussprechen oder andere Aktionen mit und um die Bank herum entwickeln.
5. Für die Aufstellung braucht der Teilnehmer keine Sondernutzungsgebühren an die Stadt ausrichten.
6. Er muss jedoch eine Aktie des EBB erwerben, damit das Projekt so in der Form aufrechterhalten werden kann.
7. Als erkennbar äußeres Zeichen, erhält er von der Künstlerin ein EBB Kennzeichen das an die Bank angebracht wird.
8. Mit der Unterzeichnung dieses Merkblattes werden die Bedingungen akzeptiert und der Unterzeichner ist somit für den „Donnerstag ist Bankentag“ angemeldet.